1. Fahrtkosten werden durch die Übernahme der Spritkosten erstattet, solange mindestens ein weiterer Turnierteilnehmer mitfährt.
2. Teilstrecken, die seperat vom Rest des Teams bewältigt werden, werden nicht erstattet. Außnahme: Fahrt des Fahrers zum gemeinsamen Treffpunkt.
3. Bei Fahrten ist die geringste finanzielle Belastung für das Gesamtteam anzustreben.
Mitglieder, die für einen absehbar begrenzten Zeitraum von maximal 12 Monaten am Trainingsbetrieb nicht teilnehmen können, können auf Antrag vom Mitgliedsbeitrag befreit werden.
Darunter fallen zum Beispiel:
Schüler/innen und Studenten/innen die im Zuge ihre Ausbildung ein Auslandssemester oder ein Auslandspraktikum antreten und nach Abschluss zurück nach Duisburg kommen.
Arbeitnehmer/innen, die im Zuge ihrer Anstellung vom Arbeitgeber für einen absehbar begrenzten Zeitraum an einem anderen Arbeitsort eingesetzt werden.
Schwangere Spielerinnen, die nach der Schwangerschaft wieder einsteigen möchten.
Auf der Jahreshauptversammlung am 16.10.2019 beschloss die Abteilung einstimmig, dass der Vorstand ermäßigte Beiträge beschließen kann. Zielgruppen und Höhe werden in Ordnungen festgelegt. Die hier vorliegende Ordnung bestimmt dementsprechend die verschiedenen Mitgliedsbeiträge, welche ab dem 01.12.2019 bis auf Weiteres gültig sind.
Es gelten zwei verschiedene Mitgliedsbeiträge:
- Beitrag Erwachsene: 13 EUR pro Monat
- Beitrag Ermäßigt: 6 EUR pro Monat
Als Ermäßigt gelten Schüler*innen, Auszubildende, Student*innen unter 27 Jahren, Bezieher*innen von Hartz IV und Personen, die ein FSJ, FöJ oder Bundesfreiwilligendienst leisten.
§ 6 Punkt 3 der Geschäftsordnung vom 28.03.2018 bleibt hiervon unberührt.
Mitglieder die ermäßigungsberichtigt sind, sind in der Pflicht dies nachzuweisen. Ein entsprechender Nachweis ist in schriftlicher Form beim Vorstand einzureichen und für die laufende und die folgende Saison (siehe $7 Abs. 2) gültig.